Supervision & Einzelselbsterfahrung für LSB in Ausbildung 

Sie befinden sich in der Ausbildung zur Lebens- und Sozialberatung (LSB) und benötigen gesetzlich vorgeschriebene Supervision oder Einzelselbsterfahrung? Ich erfülle die gesetzlichen Anforderungen und biete Ihnen ein professionelles Setting zur Reflexion und Weiterentwicklung.

  • Unterstützung bei herausfordernden Fällen und Klient:innen 


  • Reflexion der eigenen Beratungsrolle und Methoden  


  • Entwicklung von mehr Sicherheit im professionellen Umgang

  • Erfüllung der vorgeschriebenen Supervisionsstunden gemäß LSB-Ausbildung 
  •  Vertiefung der eigenen Reflexionsfähigkeit
  •  Bearbeitung persönlicher Themen im   professionellen Kontext
  •  Entwicklung einer klaren professionellen  Haltung
  •  Förderung von Selbstfürsorge und Abgrenzung im Beratungsalltag


(ab August 2025 verfügbar)

Alle angebotenen Supervisionen und Einzelselbsterfahrungen entsprechen den gesetzlichen Vorgaben und sind anerkannt.

Flexible Terminvereinbarung für Einzel- und Gruppensettings / AUCH ONLINE MÖGLICH


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Es gilt unsere Datenschutzerklärung.

Supervision & Einzelselbsterfahrung gemäß LSBVO

Gemäß § 4 Absatz 4 der Lebens- und Sozialberatungs-Verordnung (LSBVO) erfülle ich die gesetzlichen Anforderungen zur Leitung von Supervisionen für Personen in der Ausbildung zur Lebens- und Sozialberatung. Meine Qualifikationen und berufliche Erfahrung ermöglichen es mir, Sie professionell zu begleiten und die geforderten Supervisionsstunden anzubieten.

Gemäß § 4 Absatz 3 der LSBVO berechtigt, Einzelselbsterfahrung für LSB in Ausbildung ab 1. August 2025 zu leiten. Diese gesetzlich vorgeschriebene Selbsterfahrung dient der Reflexion, persönlichen Weiterentwicklung und professionellen Haltung in der Beratungstätigkeit.