Supervision & Einzelselbsterfahrung für LSB in Ausbildung
Sie befinden sich in der Ausbildung zur Lebens- und Sozialberatung (LSB) und benötigen gesetzlich vorgeschriebene Supervision oder Einzelselbsterfahrung? Ich erfülle die gesetzlichen Anforderungen und biete Ihnen ein professionelles Setting zur Reflexion und Weiterentwicklung.
- Unterstützung bei herausfordernden Fällen und Klient:innen
- Reflexion der eigenen Beratungsrolle und Methoden
- Entwicklung von mehr Sicherheit im professionellen Umgang
- Erfüllung der vorgeschriebenen Supervisionsstunden gemäß LSB-Ausbildung
- Vertiefung der eigenen Reflexionsfähigkeit
- Bearbeitung persönlicher Themen im professionellen Kontext
- Entwicklung einer klaren professionellen Haltung
- Förderung von Selbstfürsorge und Abgrenzung im Beratungsalltag
(ab August 2025 verfügbar)
Alle angebotenen Supervisionen und Einzelselbsterfahrungen entsprechen den gesetzlichen Vorgaben und sind anerkannt.
Flexible Terminvereinbarung für Einzel- und Gruppensettings / AUCH ONLINE MÖGLICH
Jetzt Termin anfragen und den nächsten Schritt in Ihrer LSB-Ausbildung machen
Supervision & Einzelselbsterfahrung gemäß LSBVO
Gemäß § 4 Absatz 4 der Lebens- und Sozialberatungs-Verordnung (LSBVO) erfülle ich die gesetzlichen Anforderungen zur Leitung von Supervisionen für Personen in der Ausbildung zur Lebens- und Sozialberatung. Meine Qualifikationen und berufliche Erfahrung ermöglichen es mir, Sie professionell zu begleiten und die geforderten Supervisionsstunden anzubieten.
Gemäß § 4 Absatz 3 der LSBVO berechtigt, Einzelselbsterfahrung für LSB in Ausbildung ab 1. August 2025 zu leiten. Diese gesetzlich vorgeschriebene Selbsterfahrung dient der Reflexion, persönlichen Weiterentwicklung und professionellen Haltung in der Beratungstätigkeit.